Neue Küche steuerlich absetzen: Das müssen Eigentümer und Vermieter wissen
Eine neue Küche ist eine große Anschaffung – und deshalb taucht schnell die Frage auf, ob sie steuerlich berücksichtigt werden kann. Die gute Nachricht: In manchen Fällen geht das. Die wichtigere Nachricht: Es kommt stark darauf an, wie deine Immobilie genutzt wird.
Dieser Überblick erklärt verständlich, wann eine neue Küche steuerlich absetzbar sein kann und warum sich bei Detailfragen der Blick zur Steuerberatung lohnt.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Steuerliche Regeln können vom Einzelfall abhängen.
Neue Küche steuerlich absetzen: Vermietung vs. Selbstnutzung
Ob sich eine Küche von der Steuer absetzen lässt, hängt vor allem von der Nutzungsart der Immobilie ab. Wird die Wohnung vermietet, kann eine Einbauküche in vielen Fällen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Wird die Küche dagegen in deiner selbstgenutzten Eigentumswohnung eingebaut, sieht es anders aus.
- Bei Vermietung: Die Abschreibung einer Einbauküche ist steuerlich oft relevant.
- Bei Selbstnutzung: Hier sind vor allem bestimmte Handwerkerleistungen interessant – nicht die Materialkosten oder Möbelkosten selbst.
Mit dieser grundlegenden Unterscheidung lässt sich vieles klären.
Einbauküche in der Vermietung: So funktioniert die Abschreibung
Wenn du dir eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung anschaffst, gilt sie steuerlich als einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten werden daher nicht sofort vollständig abgesetzt, sondern über die Nutzungsdauer verteilt.
Für die Abschreibung einer Küche in der Vermietung wird häufig eine Nutzungsdauer von zehn Jahren angesetzt. Das bedeutet praktisch: Der Wertverlust der Küche pro Jahr liegt rechnerisch bei 10 Prozent der Anschaffungskosten. Wird die Küche nicht zu Jahresbeginn angeschafft, erfolgt die Abschreibung im ersten Jahr anteilig.
Ein einfaches Rechenbeispiel:
Eine neue Einbauküche für die vermietete Wohnung kostet 8.000 Euro. Bei zehn Jahren Abschreibungsdauer ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 800 Euro – über den gesamten Zeitraum verteilt.
Neue Küche in der Mietwohnung einbauen – wer zahlt?
Ob eine neue Küche in einer Mietwohnung steuerlich relevant ist, hängt von einer grundlegenden Frage ab: Wer trägt die Kosten? Die Antwort bestimmt darüber, wie die Küche steuerlich behandelt wird.
- Der Vermieter baut ein: Dann geht es um die Abschreibung der Einbauküche in der Vermietung – wie oben beschrieben.
- Der Mieter zahlt selbst: Dann gehört die Küche dem Mieter. Steuerlich interessant werden hier Handwerkerleistungen – falls die Wohnung nicht nur privat genutzt wird (z. B. bei einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer). Das sollte individuell geprüft werden.
Was kann man bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen?
Lebst du in einer Eigentumswohnung, die dir gehört, können private Anschaffungskosten für Küche, Möbel oder Geräte normalerweise nicht wie Werbungskosten abgesetzt werden. Aber: Bestimmte Handwerkerleistungen können steuerlich interessant sein – etwa Montagearbeiten, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Steuerlich begünstigt sind in der Regel nur Arbeitskosten sowie gegebenenfalls Fahrt- und Maschinenkosten – nicht aber Material, Küchenmöbel oder Elektrogeräte. Voraussetzung sind außerdem eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Zahlung per Überweisung.
Rechnung checken: Welche Positionen sollten getrennt sein?
Damit später nachvollziehbar bleibt, welche Kosten zu welcher Leistung gehören, ist eine übersichtliche Rechnung Gold wert. Bei einer neuen Küche sollten die folgenden Positionen klar getrennt ausgewiesen sein:
- Küchenmöbel und Fronten
- Arbeitsplatte
- Elektrogeräte
- Spüle und Armatur
- Lieferung
- Montage und Anschlussarbeiten
- Zusatzarbeiten
Diese Aufteilung hilft sowohl bei der Einbauküche in der Vermietung als auch bei Fragen rund um Handwerkerleistungen. Ein weiterer Tipp: Bewahre Angebote, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Montagebelege sorgfältig auf. Bei vermieteten Wohnungen sollte zudem klar erkennbar sein, wann die Küche angeschafft und eingebaut wurde. So lassen sich spätere Rückfragen leichter nachvollziehen.
Nutzungsdauer Einbauküche und Wertverlust pro Jahr
Die Nutzungsdauer einer Einbauküche ist für die Abschreibung das Kernstück. Bei zehn Jahren Abschreibungsdauer verteilt sich der steuerliche Aufwand über diesen Zeitraum – der jährliche Wertverlust entspricht dann einem Zehntel der Anschaffungskosten.
Das ist vor allem für Vermieter wichtig. Für selbstgenutzte Küchen hilft diese Rechnung zwar beim Verständnis des Wertverlusts, führt aber nicht zu einer steuerlichen Abschreibung.
Neue Küche steuerlich absetzbar – darauf kommt es an
Ob eine neue Küche steuerlich absetzbar ist, hängt vor allem von der Nutzung ab. Bei Vermietung steht die Abschreibung der Einbauküche über die Nutzungsdauer im Mittelpunkt. Bei Selbstnutzung kommen Handwerkerleistungen in Betracht, die bei der Steuererklärung angesetzt werden können. Wer die Kosten sauber aufteilt, Belege gut aufbewahrt und im Zweifel eine Steuerberatung fragt, schafft eine gute Grundlage für die steuerliche Prüfung.
FAQ
Welche Abschreibungsdauer hat eine Einbauküche?
Für eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung wird häufig eine Abschreibungsdauer von zehn Jahren angesetzt. Das ergibt bei linearer Abschreibung einen jährlichen Anteil von 10 Prozent.
Was kann ich bei meiner Eigentumswohnung absetzen?
Die Küche selbst lässt sich in der Regel nicht wie bei einer vermieteten Wohnung abschreiben. Prüfen lassen sich aber bestimmte Handwerkerleistungen, sofern Rechnung, Zahlung und Kostenaufteilung stimmen.
Kann man eine neue Küche steuerlich absetzen?
Bei einer vermieteten Wohnung kann eine Einbauküche grundsätzlich steuerlich relevant sein und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei einer selbstgenutzten Wohnung sind die Anschaffungskosten meist nicht absetzbar – bestimmte Handwerkerleistungen können aber interessant sein.